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So speziell wie die Diagnostik und Therapie der Schulter ist, so speziell ist sie auch bei Fragen rund um das Versichertenrecht (Berufsgenossenschaft-Recht).  Leider werden viele Unfallfolgen von den Versicherern mit einem vorbestehenden Verschleiß abgetan und der Verletzte hat das Nachsehen.

Gerade bei den häufig auftretenden Rissen von Schultersehnen (z.B. Riss der Supraspinatussehne oder Subscapularissehne), sind die gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaft BG) besonders schnell mit der Ablehnung. Die Folge der Ablehnungsbescheid.

Ohne einen gut begründeten Widerspruch hat der Versicherte oft keine Chance.

Als Gutachter für das Sozialgericht, private Versicherungen und gesetzliche Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften BG) werde ich tagtäglich mit Rechtsfragen konfrontiert. Der oftmals antiquerte Wissensstand rund um die verschiedenen Schultererkrankungen und Unfallfolgen erschrecken mich immer wieder aufs Neue.

Diese Unkenntnis führt dazu, dass Unfallfolgen viel zu häufig abgelehnt werden, obwohl nach aktuellem Wissensstand vieles anerkannt werden müsste. Oftmals müssen wir feststellen, dass medizinischen Gutachten oder BG-Stellungnahmen, die uns zur Begutachtung vorgelegt werden, Fehler enthalten. So werden insbesondere  die Läsion (Risse) der Supraspinatussehne oder Subscapularissehne nach altem Wissenstand falsch eingeschätzt.

Damit auch Sie Ihr gutes Recht bekommen, bieten wir einen Begutachtungsservice an. 

Im Rahmen dieses Begutachtungsservices erstellen wir Ihnen in einem ersten Schritt eine Machbarkeitsanalyse.

Wir sichten alle vorliegenden Befunde, Gutachten, Unfallbeschreibungen und weitere Unterlagen zu Ihrem Sachverhalt. Nachfolgend erhalten Sie eine Analyse, nach aktuellstem Wissenstand, zur Erfolgsaussicht in ihrem medizinischen Versicherungsfall. Für diesen Service ist es nicht von Nöten persönlich bei uns vorbei zu kommen. Kopien Ihrer Unterlagen sind absolut ausreichend.

Bei entsprechender Erfolgsaussicht sind wir gerne bereit Widerspruchschreiben und entsprechende ausführliche Gutachten mit und ohne eingehender Untersuchung zu erstellen.

Für die Machbarkeitsanalyse erlauben wird uns 101,99€ zzgl. Mwst. (Gesamt: 121,37) zu berechnen. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ Ziffer 85 mit einem Steigerungssatz 3,5. Ausführliche Begründungen für einen Widerspruch bzw. medizinische Gutachten werden nach tatsächlichem Aufwand gem. Ziffer 85 GOÄ in Rechnung gestellt.

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Ihr Arzt

  • Herr Dr.med. Holger Groß Facharzt fur Orthopädie und Sportmedizin, Schulter- und Kniechirurgie, Ambulante Operationen

    Allg. Sprechstunde: +49.6831.3100 +49.6831.5031792 info@dr-gross.de
  • Herr Dr.med. Holger Groß Facharzt fur Orthopädie und Sportmedizin, Schulter- und Kniechirurgie, Ambulante Operationen

    Allg. Sprechstunde: +49.6831.3100 +49.6831.5031792 info@dr-gross.de