Neue Berufskrankheit BK 2117: Wenn die Arbeit auf die Schulter geht

Gute Nachrichten für körperlich schwer arbeitende Menschen: Seit dem 1. April 2025 ist der Riss der Rotatorenmanschette (Läsion der Rotatorenmanschette) offiziell als Berufskrankheit unter der Nummer BK 2117 anerkannt.

Damit wird endlich bestätigt, was wir in der Praxis oft sehen: Schulterschäden sind häufig kein „Schicksal", sondern die Folge jahrelanger beruflicher Überlastung.

Wann sollten Sie hellhörig werden?

Anders als bei einem Arbeitsunfall entwickelt sich die BK 2117 schleichend. Betroffen sind vor allem Patienten, die über lange Zeiträume folgenden Belastungen ausgesetzt waren:

  • Überschulterarbeit (z. B. Maler, Elektriker)
  • Repetitive Bewegungen im Schultergelenk
  • Schweres Heben und Tragen
  • Hand-Arm-Schwingungen (z. B. durch vibrierende Werkzeuge)
Was bedeutet das für Sie?

Wenn bei Ihnen ein Riss in der Schultersehne oder ein chronisches Impingement diagnostiziert wurde und Sie Ihren Arbeitsalltag in den oben genannten Punkten wiedererkennen, lohnt es sich, eine Berufskrankheit prüfen zu lassen.

Unser Ziel im Schulterzentrum-Saar: Unabhängig vom Versicherungsstatus steht für uns Ihre Genesung im Mittelpunkt. Wir arbeiten daran, die natürliche Beweglichkeit Ihrer Schulter wiederherzustellen, damit Sie im Beruf und im Sport wieder schmerzfrei aktiv sein können

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